Event-Management-Vertrag — klar geregelt von Planung bis Durchführung
Bei Events wird viel kurzfristig entschieden: Ablauf ändert sich, Dienstleister springen ab, der Kunde will noch schnell etwas extra. Dieser Vertrag macht aus spontanen Wünschen ein belastbares Projekt.
- Vom Anwalt
- 10.000+ Verträge
- 14 Tage Geld-zurück
Was ohne sauberen Vertrag schiefgeht.
Im Event-Management entstehen Probleme selten bei der Idee, sondern bei Zuständigkeiten, Änderungen und Haftung kurz vor dem Termin.
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Storno-Klauseln
wann zahlt der Kunde was, was bei Force Majeure, was bei Krankheit Speaker, was bei behördlicher Untersagung.
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Haftung bei Vorfällen
Catering geht falsch, Technik fällt aus, Speaker sagt zwei Stunden vor Beginn ab. Wer haftet wem gegenüber, in welcher Höhe?
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Honorar-Komponenten
Pauschalpreis, Performance (Teilnehmer-Anzahl, NPS), Mehraufwand. Eine Pauschale, die alles abdeckt, gibt es nicht — der Vertrag muss saubere Trennung machen.
Was der Vertrag für dich tut.
Der Event-Management-Vertrag regelt die kritischen Punkte, bevor Zeitdruck und Missverständnisse teuer werden.
Event-Typ, Format, Zielgruppe.
Konzeption, Planung, Durchführung, Nachbereitung.
Pauschalpreis plus Performance-Komponente plus Aufwendungs-Ersatz.
Briefing, Freigaben, Material-Lieferung, Speaker-Bereitstellung.
Staffelung nach Zeit vor Event (z. B. 25 % bei 30 Tagen, 50 % bei 14 Tagen, 100 % bei unter 7 Tagen).
was zählt als unvorhersehbares Ereignis (Pandemie, behördliche Untersagung, Streiks).
wer organisiert Ersatz, welche Rückerstattung.
wer darf das Event filmen, streamen, später nutzen.
bei Corporate-Events relevant.
sauber B2B-begrenzt.
Teilnehmer-Daten DSGVO-konform.
Gerichtsstand, anwendbares Recht.
Plus: Anwaltliche Haftungsübernahme — wie immer.
Direkt nach dem Kauf.
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01
AGB Event-Management
Word-Datei.
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02
Einzelvertrag-Muster
kurzform pro Event.
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03
Englische Variante (AGB + Vertrag)
für internationale Mandate.
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04
Verwendungshinweise
Stornofristen-Beispiele, Force-Majeure-Anwendung.
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05
**Update-Garantie**
Format: Word (.docx) · Sofort-Download · Voll editierbar
Warum 10.000+ Unternehmer diesen Weg gehen.
- Erstellt von Anwalt für Vertragsrecht (Ronald Kandelhard)
- Anwaltliche Haftungsübernahme
- Update-Garantie bei Rechtsänderungen
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- Über 10.000 Verträge ausgeliefert
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Was Käufer häufig fragen.
Ist der Vertrag für einzelne Veranstaltungen geeignet?
Ja. Der Vertrag ist für konkrete Event-Projekte gedacht und lässt sich auf kleine wie größere Veranstaltungen anpassen. Du trägst die projektspezifischen Eckdaten einfach in die vorgesehenen Stellen ein.
Kann ich damit auch Zusatzwünsche des Kunden abrechnen?
Ja. Der Vertrag sieht vor, dass Änderungen und Zusatzleistungen gesondert beauftragt und vergütet werden. So musst du spontane Erweiterungen nicht stillschweigend mit erledigen.
Regelt der Vertrag auch die Haftung bei externen Dienstleistern?
Ja. Er grenzt deine Verantwortung gegenüber Leistungen von Technik, Location oder anderen Partnern sauber ab. Das reduziert das Risiko, für fremde Fehler vollständig einzustehen.
Passt der Vertrag auch für wiederkehrende Event-Aufträge?
Für einzelne Projekte passt er direkt. Bei regelmäßig wiederkehrenden Einsätzen kannst du ihn als Grundlage nutzen oder für eine dauerhafte Zusammenarbeit ergänzen.
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