Agentur-Vertraege · Variante #29

Full-Service-Agenturvertrag B2B — für komplexe Agenturprojekte

Wenn du viele Leistungen aus einer Hand anbietest, kippen Projekte schnell in Missverständnisse, Dauerkorrekturen und offene Rechnungen. Dieser Vertrag macht aus losem Agentur-Alltag ein klares Projekt mit Regeln.

  • Vom Anwalt
  • 10.000+ Verträge
  • 14 Tage Geld-zurück
Das Problem

Was ohne sauberen Vertrag schiefgeht.

Bei Full-Service-Projekten wird nicht die Idee zum Problem, sondern das Chaos zwischen zu vielen Leistungen, Erwartungen und Zuständigkeiten.

  • Verschiedene Leistungen, ein Vertrag

    Webdesign-Klauseln (Urheberrecht, Nutzungsrechte) plus Hosting-Klauseln (Verfügbarkeit, SLA) plus Marketing-Klauseln (Performance vs. Pauschal).

  • Scope-Creep

    der Kunde sagt „kannst du nicht noch eben...". Sechs Monate später ist das Projekt drei Mal so groß, das Honorar ist nicht mitgewachsen.

  • Foto-/Video-Komponente

    wenn die Agentur auch produziert, braucht es Urheberrechts-Klauseln dafür.

  • Ohne-Hosting-Variante

    wenn die Agentur Marketing macht, aber kein Hosting anbietet.

Die Lösung

Was der Vertrag für dich tut.

Der Full-Service-Agenturvertrag gibt dir ein belastbares Gerüst für umfangreiche Agenturmandate.

§
§ Vertragsgegenstand

Full-Service breit definiert (Webdesign, Marketing, Hosting, Content).

§
§ Vertragsschluss + Angebot

Schriftform für Aufträge ab bestimmtem Volumen.

§
§ Vergütung

Pauschal plus Stundensätze für Mehraufwand, Frist für Mehraufwand-Bestellung.

§
§ Leistungen

alle Service-Komponenten einzeln aufgeführt, mit Optionen für aktive/inaktive Sub-Leistungen.

§
§ Mitwirkungspflichten Kunde

Material-Lieferung, Freigaben, Termin-Disziplin.

§
§ Korrektur-Schleifen + Scope-Creep-Klausel

was inklusive, wann Mehrkosten greifen.

§
§ Urheberrecht + Nutzungsrechte

was übertragen wird (Logo, Webdesign), was Agentur behält (Konzept-Templates, Methoden).

§
§ Hosting + Verfügbarkeit (SLA-Light)

falls Hosting Bestandteil.

§
§ Vertraulichkeit

bei Strategie-Inhalten.

§
§ Haftung

sauber B2B-begrenzt.

§
§ Vertragsdauer + Kündigung

für laufende Verträge, ordentliche und außerordentliche Kündigung.

§

**§ Schlussbestimmungen**

§
Foto-/Video-Variante

für Agenturen, die auch produzieren (Werbespots, Erklärvideos).

§
Ohne-Hosting-Variante

für reine Marketing-Agenturen ohne Server-Service.

§
Einzelvertrag-Variante

für Projekt-Geschäft, kein Retainer.

Plus: Anwaltliche Haftungsübernahme — wie immer.

Was du bekommst

Direkt nach dem Kauf.

  1. 01
    Master AGB Full-Service V7

    Word-Datei.

  2. 02
    Verwendungshinweise V7

    wann welche Variante.

  3. 03
    Variante mit Foto/Video

    für Mischbetriebe.

  4. 04
    Variante ohne Hosting

    für reine Marketing-Agenturen.

  5. 05
    Anmerkungen zur Ohne-Hosting-Variante

    was beim Wechsel zu Pure-Marketing zu beachten ist.

  6. 06
    Einzelvertrag-Variante

    für Projektgeschäft.

  7. 07

    **Update-Garantie**

Format: Word (.docx) · Sofort-Download · Voll editierbar

Dr. Ronald Kandelhard — Anwalt für Vertragsrecht
Dr. Ronald Kandelhard Anwalt für Vertragsrecht
Vertrauen

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  • Erstellt von Anwalt für Vertragsrecht (Ronald Kandelhard)
  • Anwaltliche Haftungsübernahme
  • Update-Garantie bei Rechtsänderungen
  • 14 Tage Geld-zurück
  • Über 10.000 Verträge ausgeliefert
Preis

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399 € einmalig · zzgl. MwSt.

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14 Tage Geld-zurück, ohne Diskussion.

FAQ

Was Käufer häufig fragen.

Für wen ist der Vertrag gedacht?

Für Agenturen, die mehrere Leistungen in einem Mandat bündeln, etwa Strategie, Kreation, Kampagnen, Content, Web und Betreuung. Du kannst ihn auch nutzen, wenn du als kleines Team oder solo arbeitest und Full Service anbietest.

Passt der Vertrag auch für laufende Zusammenarbeit?

Ja, wenn dein Projekt nicht nur aus einer einmaligen Einzelleistung besteht. Der Vertrag hilft besonders dann, wenn Umsetzung, Abstimmung und Betreuung ineinandergreifen.

Wie werden Zusatzwünsche geregelt?

Der Vertrag trennt den vereinbarten Leistungsumfang von späteren Erweiterungen. So werden Extras nicht stillschweigend Teil des Festpreises, sondern als Zusatzauftrag behandelt.

Was passiert, wenn der Kunde Feedback oder Freigaben verschleppt?

Dafür enthält der Vertrag Mitwirkungspflichten und ein klares Freigabe- bzw. Abnahmeverfahren. Das gibt dir eine saubere Grundlage, um Termine und Verantwortung nicht allein tragen zu müssen.

Brauche ich daneben noch AGB?

Nicht zwingend. Für individuell vereinbarte Agenturprojekte reicht ein sauber aufgebauter Hauptvertrag oft aus, wenn er die typischen Reibungspunkte bereits abdeckt.

Full-Service-Agenturvertrag B2B — heute noch im Postfach.

Direkt nach dem Kauf: Download, voll editierbar, mit Verwendungshinweisen.

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