Vom Anwalt fuer Vertragsrecht — Dr. Ronald Kandelhard

Coaching-Vertrag B2B — für Online- und Präsenz-Coaching

Wenn dein Coaching-Kunde ein Unternehmer ist, gelten andere Spielregeln als bei Privatpersonen. Dieser Vertrag nutzt sie.

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Foto Dr. Ronald Kandelhard

Das Problem

Coachst du Firmenkunden, Geschäftsführer, Selbstständige? Dann coachst du im B2B-Kontext — auch wenn du physisch mit einer einzelnen Person sprichst.

Das ist gut für dich: Im B2B gilt mehr Vertragsfreiheit. Du kannst Haftung begrenzen, Stornofristen straff fassen, Vorkasse ohne Verbraucherschutz-Limits regeln. Vorausgesetzt — der Vertrag ist sauber B2B aufgesetzt.

Die typischen Probleme ohne klaren B2B-Vertrag:

  • Firmenkunde will Rechnung auf seine GmbH — aber gebucht hat der Geschäftsführer privat. Wer ist Vertragspartner?
  • Termin-Verschiebung kurzfristig — der Kunde behauptet, er habe nur „eine Anfrage" gestellt, kein Vertrag geschlossen.
  • Coaching wirkt nicht — der Klient verlangt nachträglich Geld zurück, mit Hinweis auf das nicht-erreichte Geschäftsziel.

Die Loesung

Dieser Vertrag ist auf B2B-Coaching zugeschnitten. Online-Sessions, Präsenz-Termine oder beides — alles in einer Vorlage. Hybrid-Coaching ist heute Standard, der Vertrag bildet das ab.

Was drin steckt:

  • § Vertragsgegenstand — Coaching-Methode definiert, klare Abgrenzung zu Beratung und Therapie.
  • § Vertragsschluss — wann gilt der Vertrag als geschlossen (wichtig bei mündlichen Anfragen).
  • § Vergütung — Pauschal, Stunden, Pakete. Vorkasse möglich (B2B).
  • § Online-Coaching — technische Voraussetzungen, Aufzeichnungs-Klauseln, Datenschutz bei Video-Tools.
  • § Mitwirkungspflichten — der Klient ist selbst für die Umsetzung verantwortlich. Keine Erfolgsgarantie.
  • § Ausfall + Absage — Stornofristen mit klarer Staffelung.
  • § Vertraulichkeit + DSGVO — Klienten-Daten geschützt, B2B-konform.
  • § Haftungsbegrenzung — B2B-Standard: Begrenzung auf Vertragswert, kein Schadensersatz für entgangenen „Coaching-Erfolg".
  • § Schlussbestimmungen — Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel.

Plus: Anwaltliche Haftungsübernahme — wie immer.


Was du bekommst

Direkt nach dem Kauf:

  1. Coaching-Vertrag B2B (Online+Offline) — Word-Datei, voll editierbar.
  2. Verwendungshinweise — welche Klausel wann angepasst werden muss, welche typischen Fehler du vermeidest.
  3. Update-Garantie — bei Rechtsänderungen aktualisierte Version inklusive.

Format: Word (.docx).


Preis

349 € einmalig (zzgl. MwSt.)

Einmal kaufen, dauerhaft nutzen. Kein Abo. Updates inklusive.

14 Tage Geld-zurueck, ohne Diskussion.

FAQ

Haeufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen B2B- und B2C-Coaching?
+

B2C heißt: Dein Klient ist Verbraucher. Dann gilt Verbraucherschutz — Widerrufsrecht, klare Preisangaben, eingeschränkte AGB-Klauseln. B2B heißt: Dein Klient ist Unternehmer (selbstständig, in der Firma agierend). Da gilt Vertragsfreiheit — du hast mehr Spielraum.

Was, wenn ein Privatkunde meinen B2B-Vertrag unterschreibt?
+

Dann gilt zwingender Verbraucherschutz, egal was im Vertrag steht. Deshalb: B2C-Variante nehmen, sobald regelmäßig Privatkunden buchen.

Mein Coaching ist „Online und manchmal Präsenz" — passt das?
+

Ja, genau dafür ist diese Variante geschrieben. Online-Klauseln (Aufzeichnung, Tools, Datenschutz) und Präsenz-Klauseln (Anreise, Ausfall) sind beide drin.

Kann ich Vorkasse verlangen?
+

Im B2B ja, klar geregelt. Bei Verbraucherkunden ist Vorkasse problematisch — dort lieber B2C-Variante mit Ratenmodell-Klausel.

Wie reagiere ich, wenn ein Klient nach dem Coaching „Geld zurück" verlangt mit Hinweis auf nicht-erreichten Erfolg?
+

Genau das fängt § 5 (Mitwirkungspflichten) und § 1 (kein Erfolgsversprechen) ab. Du sicherst zu, deine Arbeit professionell zu machen — der Erfolg liegt beim Klienten.


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  • Erstellt von Anwalt für Vertragsrecht (Ronald Kandelhard)
  • Anwaltliche Haftungsübernahme
  • Update-Garantie bei Rechtsänderungen
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