Vom Anwalt fuer Vertragsrecht — Dr. Ronald Kandelhard

Coaching-Vertrag B2C — für Privatkunden online und in Präsenz

Wenn dein Kunde Verbraucher ist, gilt Verbraucherschutz. Dieser Vertrag macht es richtig — mit Widerrufsbelehrung, DSGVO und fairen Stornofristen.

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Foto Dr. Ronald Kandelhard

Das Problem

Coachst du Privatpersonen — Life-Coaching, Persönlichkeitsentwicklung, Karriere-Coaching, Beziehungs-Themen? Dann coachst du im B2C. Und im B2C gibt es Regeln, die du dir nicht aussuchen kannst:

  • Widerrufsrecht — 14 Tage. Wenn du es nicht korrekt belehrst, läuft die Frist nicht an, und der Klient kann nach drei Monaten widerrufen.
  • Verbraucherschutz — viele Klauseln, die im B2B selbstverständlich sind, sind hier unwirksam.
  • DSGVO-konforme Datenverarbeitung — der Klient erzählt dir intime Dinge, die du sauber dokumentiert behandeln musst.

Die typischen Fehler: AGB aus dem Netz kopiert, Widerrufsbelehrung fehlt oder ist falsch, Datenschutz-Klausel ist Schrott. Im Streitfall fällt das alles um — und du stehst mit leeren Händen da.


Die Loesung

Dieser Vertrag ist auf B2C-Coaching zugeschnitten. Privatkunden, Verbraucherschutz, DSGVO — alles richtig drin.

Was drin steckt:

  • § Vertragsgegenstand — Coaching-Methode definiert, klare Abgrenzung zu Therapie und Heilkunde.
  • § Vertragsschluss — Verbraucher-konform.
  • § Widerrufsbelehrung — die offizielle Muster-Belehrung, korrekt eingebunden. Plus Hinweis auf vorzeitiges Erlöschen bei sofortigem Coaching-Start (Coach-Trick).
  • § Vergütung — Ratenmodelle, Vorkasse-Klausel B2C-konform.
  • § Online-Coaching — Datenschutz bei Video-Tools, Aufzeichnungs-Klauseln, Einwilligung.
  • § Mitwirkungspflichten — der Klient bleibt für seinen eigenen Erfolg verantwortlich. Schutz vor „Erfolgs"-Forderungen.
  • § Ausfall + Absage — faire Stornofristen, B2C-konform.
  • § Vertraulichkeit + DSGVO — was im Coaching besprochen wird, bleibt da.
  • § Haftungsbegrenzung — so weit B2C möglich.
  • § Schlussbestimmungen — Gerichtsstand, anwendbares Recht.

Plus: Anwaltliche Haftungsübernahme — wie immer.


Was du bekommst

  1. Coaching-Vertrag B2C (Online+Offline) — Word-Datei.
  2. Verwendungshinweise — was du auf jeden Fall anpassen musst (Honorar, Stornofristen, Coaching-Methode). Plus: typische B2C-Fallen.
  3. Widerrufsbelehrung — als separates Modul, das du dem Klienten vor Vertragsschluss zugänglich machen musst.
  4. Update-Garantie — bei Rechtsänderungen aktualisierte Version inklusive.

Format: Word (.docx).


Preis

349 € einmalig (zzgl. MwSt.)

Einmal kaufen, dauerhaft nutzen. Kein Abo. Updates inklusive.

14 Tage Geld-zurueck, ohne Diskussion.

FAQ

Haeufige Fragen

Brauche ich wirklich eine Widerrufsbelehrung?
+

Ja, bei Verbrauchern zwingend. Ohne korrekte Belehrung läuft die Widerrufsfrist nicht an — der Klient kann auch nach Monaten noch widerrufen und sein Geld zurückverlangen.

Was ist, wenn der Klient direkt nach Vertragsschluss mit dem Coaching anfangen will?
+

Dann musst du ihn auf das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts hinweisen und seine ausdrückliche Zustimmung einholen. Genau diese Klausel ist im Vertrag drin.

Funktioniert der Vertrag für Online-Coaching mit Zoom oder Teams?
+

Ja. Die Online-Klauseln decken Video-Tools, Aufzeichnungen und Datenschutz bei US-Anbietern ab.

Was, wenn ein Klient nach drei Sitzungen sagt „bringt mir nichts" und sein Geld zurückwill?
+

Klausel zu Mitwirkungspflichten und kein Erfolgsversprechen schützt dich. Voraussetzung: Du hast deine Arbeit professionell geleistet, was du dokumentierst.

Kann ich Vorkasse verlangen?
+

Begrenzt — bei Verbrauchern ist Vollvorkasse problematisch. Im Vertrag stehen B2C-konforme Klauseln (Anzahlung + Ratenmodell).


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  • Anwaltliche Haftungsübernahme
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