Vom Anwalt fuer Vertragsrecht — Dr. Ronald Kandelhard

Coaching + Beratung B2B — beides in einem Vertrag

Wenn du Firmenkunden coachst und parallel berätst, gehört beides sauber getrennt in einen Vertrag. Diesen.

14 Tage Geld-zurueck · Sofort-Download

Foto Dr. Ronald Kandelhard

Das Problem

Coaching und Beratung sind rechtlich zwei verschiedene Dinge:

  • Coaching ist Begleitung. Du hilfst dem Klienten, eigene Lösungen zu finden. Kein Erfolgsversprechen, keine konkrete Empfehlung.
  • Beratung ist Empfehlung. Du sagst dem Klienten, was er tun soll. Mit allem, was das an Haftung mitbringt.

Viele Coaches machen beides — und mischen es in einem AGB. Das ist gefährlich: Im Streitfall behauptet der Kunde, du hättest „beraten" — also haftest du für den Erfolg deiner Empfehlung.

Saubere Lösung: Ein Vertrag, der beide Leistungen abdeckt und sie klar trennt.


Die Loesung

Der Vertrag deckt Coaching und Beratung gleichzeitig ab, mit klaren Klauseln, was zu welcher Leistung gehört. Online, Präsenz, hybrid — alles drin. B2B-Vertragsfreiheit voll genutzt.

Was drin steckt:

  • § Vertragsgegenstand — beide Leistungen definiert, mit eindeutiger Abgrenzung.
  • § Coaching-Komponente — keine Erfolgsgarantie, Klient bleibt verantwortlich.
  • § Beratungs-Komponente — klare Definition, was beraten wird, mit dazu passender Haftungs-Begrenzung.
  • § Vergütung — Pauschal, Stunden, Mischmodell. B2B-Vorkasse möglich.
  • § Online-Komponente — Tools, Aufzeichnung, Datenschutz.
  • § Mitwirkungspflichten — Klient liefert Daten, Klient setzt um.
  • § Vertraulichkeit + DSGVO — Geschäftsgeheimnisse geschützt.
  • § Haftungsbegrenzung — B2B-Standard: Begrenzung auf Vertragsvolumen, Ausschluss bei nicht-Befolgung von Empfehlungen.
  • § Schlussbestimmungen — Gerichtsstand, anwendbares Recht.

Plus: Anwaltliche Haftungsübernahme — wie immer.


Was du bekommst

  1. Coaching + Beratung Vertrag B2B — Word-Datei.
  2. Verwendungshinweise — wie du Coaching und Beratung im konkreten Auftrag klar trennst.
  3. Update-Garantie — bei Rechtsänderungen aktualisierte Version.

Format: Word (.docx).


Preis

399 € einmalig (zzgl. MwSt.)

Einmal kaufen, dauerhaft nutzen. Kein Abo. Updates inklusive.

14 Tage Geld-zurueck, ohne Diskussion.

FAQ

Haeufige Fragen

Was unterscheidet Coaching von Beratung rechtlich?
+

Beratung = du gibst konkrete Empfehlungen, der Kunde befolgt sie, du haftest dafür. Coaching = du begleitest die Selbst-Erarbeitung, kein Erfolgsversprechen, weniger Haftung.

Warum brauche ich einen Misch-Vertrag, kann ich nicht einfach beides in den Coaching-Vertrag schreiben?
+

Genau das ist die Falle. Wenn du im Coaching-Vertrag „auch berätst", wird im Streit oft alles als Beratung gewertet — mit voller Beratungshaftung. Saubere Trennung schützt dich.

Wann brauche ich den 3-fach-Vertrag (Kurs + Coach + Beratung)?
+

Wenn dein Programm auch Online-Kurs-Anteile hat (Selbstlern-Module, Video-Bibliothek). Reine Live-Coaching-und-Beratung-Pakete passen hier.

Kann ich denselben Vertrag für B2C nutzen?
+

Nein — bei Verbrauchern brauchst du Widerrufsbelehrung und B2C-konforme Klauseln. Dafür gibt es die separate B2C-Variante.

Beratung — gibt es eine Mindesthaftung, die ich nicht ausschließen kann?
+

Ja, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind nicht ausschließbar. Alles darunter ist im B2B begrenzbar, der Vertrag macht das sauber.


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